| Historie der Roßbacher Kerwa | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Wie sich die Roßbacher ihre Kirchweih ertrotzten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Auch Roßbach mit dem Mönchsberg und Höfen feierten Kirchweih. Doch war das nicht ein Erinnerungsfest an die Weihe eines Gotteshauses. Nachdem sich im Laufe der Geschichte das fränkische Brauchtum dieses Tages bemächtigte und das weltliche Fest den geistlichen Teil in den Hintergrund drängte, wollten auch Dörfer ohne Kirche ihr Volksfest haben, ihre eigene "Kerwa", ihr Identitätsfest: Heit is unnera Kerwa! 1868 schrieb der Baudenbacher Pfarrer Stöckle: "Die Roßbacher feiern ihre Kirchweihe am Sonntag vor Simonis Judä, vor dem 28. Oktober." Gegenwärtig ist die Roßbach-Mönchsberger-Höfener Kirchweih auf den ersten Sonntag im November festgelegt. Schon bei Beschreibung des Klosteramtes Münchsteinach im Jahre 1675 wird bei den aufgezählten Kirchweihen erwähnt, daß "eine ufn weyler Höfen" gehalten wird. Allerdings werde kein Kirchweihschutz gegeben und kein Friedensgebot ausgerufen. (Staatsarchiv Nürnberg. Rep. 120 II Nr. 46) In Wirklichkeit ist aber das Bemühen um eine eigene Kirchweih viel älter. Im Jahre 2000 sind es genau 400 Jahre her, daß sich die Roßbacher ihre Kirchweih ertrotzten. ("Roßbach nahend Münchsteinach, und den Kirchweih-Schutz, Täntze, Kleinoden, Spielleuthe aufstellen, ist strittig mit den Stiebern von Buttenheim worüber der Bischoff zu Eystett zum Schiedsrichter erwehlt worden. Von Anno 1579 biß 1600.") Kirchweihen standen früher unter dem besonderen Schutz der Obrigkeit. Es waren Tage, an denen die jeweiligen Herren, die im Dorfe das Sagen hatten, ihre politische Macht demonstrierten. Vögte, Schutzbeamte der jeweiligen Landesherren, stellten mit bewaffneten Amtsknechten den Kirchweihschutz und ließen auf Straßen und Plätzen eines Dorfes das Friedensgebot ausrufen. Bei den Wirten wurden die Schankgefäße auf das richtige Maß kontrolliert und bei den Krämern Gewichte und Längenmaße. Gegen Mittag nach dem Gottesdienst, hing der Vogt das "Kleinod" aus. (Wahrscheinlich wurde das Wappenschild des Landesherren an der Tanzlinde angebracht.) Das war das Zeichen der Eröffnung. Sofort spielten die Spielleute zum Plantanz um die Dorflinde auf. In Roßbach, das keine Kirche hatte, aber auch gerne ein alljährliches Doffest, eine Kirchweih, abgehalten hätte, gab es um dieses Bestreben kuriose Verwicklungen. Die Vögte zweier Herrschaften stritten sich um die Macht. In rechtlicher Beziehung war Roßbach (ohne Höfen) in zwei Teile zerrissen. Der Rittersitz Roßbach und die Gemeinde standen unter der Herrschaft Lentersheim (Obersteinbach), die in Roßbach Zehnten und Zinsen erhoben, eine Zehentscheune und einen Vogt (Vertreter des Grund- bzw. Schirmherrn) hatten. Sie hatten hier die Schäferei, Anteil am Gemeindewald und übten das Patrimonialgericht (Herrschaftsgericht) aus. Das war das "Roßbach diesseits". Dagegen "Roßbach, jenseits auf dem Mönchsberg", gehörte zum Klosteramt Münchsteinach, wie auch der Weiler Höfen. Alle Abgaben waren an das Amt Münchsteinach (in eine Mietscheune auf dem Mönchsberg) zu entrichten. In Münchsteinach hatte auch die Gerichtsbarkeit ihren Sitz und meist war ein Hofbesitzer aus Höfen dort Schöffe. Beide Herrschaften, die Ritterschaft Lentersheim in Obersteinbach und das Klosteramt Münchsteinach unterstanden wiederum der Markgrafenschaft Ansbach-Bayreuth. Aufruhr in Roßbach Der Vogt von Münchsteinach, Conrad Lützinger, zeigt 1578 beim Fürstlich-Brandenburgischen Kammeramt (Innenministerium) in Ansbach an, daß sich seit einigen Jahren "Zwiespalt" zwischen dem Klostervogt (Schutzbeamter) von Münchsteinach und dem Vogt der Stiebarn, die in Obersteinbach ansässig waren und zu deren Rittergut Roßbach gehörte, ergeben habe. Ihr Vogt, der in Roßbach ansässig war, ließ es nicht zu, daß die Münchsteinacher Verwaltung den Kirchweihschutz in Roßbach stellte. Bis 1577 sei noch der Kirchweihschutz anstandslos von den Münchsteinachern gestellt worden. 1578 jedoch stellte der Roßbacher Vogt Erasmus Kreutlinger einen Hammel als Preis seiner Herrschaft beim Kirchweihtanz zur Verfügung. Er sollte an Roßbacher Kirchweih, am 30. August, ausgetanzt werden. Er, der Münchsteinacher Vogt, wolle dies nicht verhindern und begründete sein Verhalten damit, daß sowohl für die Münchsteinacher, als auch für die Stiebarischen Untertanen die hohe Obrigkeit und das Gericht (die Fraisch) das Haus Brandenburg zuständig sei und beide, das Rittergut Obersteinbach und das Klosteramt Münchsteinach, zur Landeshauptmannschaft Neustadt an der Aisch und zum Markgrafentum Ansbach-Bayreuth gehörten. "Auch die Innwohner Roßbachs, sie seyen gleich Marggräfische oder Stiebarische, in die Pfarr Bautenbach gepfarrt seyen." Um den Streit zu schlichten wurde eine Zeugenbefragung durchgeführt. Die Zeugen, 2 waren aus Roßbach, 3 aus Baudenbach und 4 aus Münchsteinach, waren im Alter von 30 bis 72 Jahren. Heraus kam Folgendes: 1.Eine richtige Kirchweih (damals "Kerby" geschrieben) gab es in Roßbach nie. Roßbach hatte ja auch kein Gotteshaus; nur das Bestreben, ein eigenes Dorffest zu feiern, war groß. 2.Die Roßbacher Kirchweih fiel "der Herkunft nach" auf die Münchsteinacher Kirchweih am Sonntag nach Bartholomäus (Bartholomäus = 24. August). 3.Ab und zu wurde auch in Roßbach ein Kirchweihtanz gehalten, doch nicht alljährlich. Meist gab es dann einen "schlechten Tanz" und die jungen Leute liefen lieber nach Münchsteinach. 4.Selten kamen Krämer nach Roßbach, um ihre Waren feil zu halten. Sie wurden dann vom Klostervogt weggejagt. 5.Es wurde weder ein Kirchweihschutz gestellt, noch das Friedensgebot ausgerufen. Auch das "Kleinod" der Herrschaft wurde nicht ausgehängt. Von der Ansbacher Regierung kam mit Datum vom 29. August 1579 an den Münchsteinacher Vogt folgende Anweisung: I.Er solle die Kirchweih in Roßbach, die der Stiebarische Vogt anfangen wolle, unterbinden, keine Tänze erlauben und dulden, kein Kleinod aufhängen lassen und keine Gabe spenden lassen, denn Roßbach gehöre mit seiner Kirchweih nach Münchsteinach. II.Falls der Stiebarer Vogt abermals in Roßbach Kirchweih halten wille, solle er, der Münchsteinacher Vogt, Gewalt anwenden. Wenn z.B. die Krämer nicht gütlich wichen, sollte er ihnen die "Krem" (Verkaufsstände) einreißen, außerdem das Kleinod mit Gewalt wegnehmen, die Spielleute hindern zum Tanz aufzuspielen, die jungen Burschen bedrohen und nötigenfalls ins Gefängnis nach Münchsteinach stecken. Entschlossen begab sich der Vogt Conrad Lützinger von Münchsteinach am nächsten Tag, dem Kirchweihtermin, nach Roßbach. Er war begleitet von einigen Kloster-Untertanen aus Münchsteinach, die ihn mit "bewehrter Hand" unterstützten. Gegen Mittag trieb er die Krämer fort, besetzte den Platz an dem der Obersteinbacher Vogt das Kleinod aufhängen wollte und die Musik den Plantanz eröffnen sollte und hielt die Besetzung bis zum Abend durch. Der Stiebarer Vogt versammelte nun die Leute in seinem Hof, versperrte das Tor, rief das Friedensgebot aus und hielt Tanz ab. Derweilen stand der Kloster-Amtsknecht außen und wiederrief heftig die Anordnungen ohne etwas, außer Spott zu erreichen. Vogt Kreutlinger hing nun oben aus seinem Haus ein Hemd als Preis heraus. Nun überlegte man ernstlich, ob nicht durch einen gezielten Gewehrschuß dieses Zeichen abgenommen werden könne, den in den Hof durfte man nicht eindringen, er war ja Stiebarisches Territorium. Am andern Tag, als Nachkirchweih gefeiert werden sollte (Kirchweihmontag), wollte der Stiebarische Vogt abermals Kirchweih halten. Lützinger mit seinen Helfern zerstreute aber rechtzeitig das Volk und trieb die Krämer auseinander. Die Tanzwilligen wurden gehindert in den Hof einzudringen. Daraufhin beschwerte sich Kreutlinger, daß ihm Gewalt und Unrecht angetan werden würde und rief für den nächsten Sonntag nochmals zur Roßbacher Kirchweih auf. Wer den gestifteten Preis woll, solle kommen, außerdem wolle er noch einen Hammel dazu stiften. Auch wolle er sich bei seinem Junker in Obersteinbach um einige Reiter zum Schutz bemühen. Der etwas verunsicherte Münchsteinacher Vogt fragte in Ansbach nach, wie er sich verhalten solle. Und rechtzeitig - die berittene Post ging schnell - kam die Antwort: Er solle sich mit Hakenschützen und bewehrten Männern so verstärken, daß er den anderen überlegen sei. Das Kleinod dürfe nicht angebracht werden und falls Spielleute sich nicht vertreiben lassen wollten, sollten ihnen Trommeln und Pfeifen zerschlagen werden. Den Krämern aber sollte die Kreme (Stände) eingerissen werden. Am 08. September kam es dann zu einem massiven Übergriff des Vogtes aus Münchsteinach mit Hilfestellung des Vogtes aus Neustadt an der Aisch. In Abwesenheit von Kreutlinger kam Lützinger zunächst mit zwei Reitern nach Roßbach vor das Vogt-Haus und klopfte an das Fenster. Kreutlingers Weib schaute hinaus und fragte nach dem Begehren. Er fragte nach ihrem Mann und bekam zur Antwort, daß dieser abwesend sei, denn er sei zu seinem Bruder nach Lenkersheim geritten. Daraufhin fragte der Vogt nach dem Hammel, der zur Kirchweih ausgegeben werden sollte. Sie gab zur Antwort, es sei keiner vorhanden. Daraufhin ritt Lützinger wiederum nach Münchsteinach zurück und kam einige Zeit später mit Verstärkung, dem Neustädter Vogt und an die 30 oder 40 Bürger, alle mit langen Rohren (Gewehren) bewaffnet. Ferner kamen noch einige bewehrte Männer aus Gutenstetten, diese aber hatten sich zuvor mit 3½ Eimern Wein "vollgesoffen" bzw. Mut angetrunken. Eine beachtliche Machtdemonstration hatte sich also vor der Behausung des Roßbacher Vogtes eingefunden. Kreutlinger berichtete weiter nach Ansbach: "Sechs Bürger mit langen Pürschbüchsen und aufgezogenen Hähnen (gespannten Gewehren) kamen in meine Stube, wollten mein Weib schlagen, bedrohten sie mit ihren Büchsen, sie solle anzeigen, wo ich sei und wo der Hammel stehe. Zitternd vor Schreck und Furcht antwortete meine Frau wie vorher, ich sei zu meinem Bruder geritten und sie wisse von keinem Hammel. Nun ließen sie von meinem Weib ab und wendeten sich dem Halbbauern Caspar Klebsattel zu, der zufällig in der Stube war. Sie stießen ihn mit den Büchsen und bedrohten ihn mit den gespannten Gewehren, er solle angeben, wo ich wäre und wo der Hammel sei. Er antwortete das gleiche, wie meine Frau. Daraufhin unterstand sich einer, Veit Eichler genannt, mein Weib in ihren Ehren mit schmählichen Worten zu beschimpfen, andere reckten ihre Büchsen zum Stubenfenster herein und wollten den Halbbauern erschießen. Mein Kettenhund vor der Haustüre wurde zu Boden geschlagen und meine Kinder erbärmlich erschreckt." Lützinger meinte darauf, daß sie den Ausgerittenen wohl finden und fangen würden um ihn dann in das Gefängnis nach Onolzbach (Ansbach) zu schicken. Aufgrund dieser Vorgänge legte sich nun Hannß Joachim Stieber, Rittergutsbesitzer in Buttenheim und Obersteinbach selbst ins Zeug, protestierte und beschwerte sich bei der Regierung in Ansbach über den Münchsteinacher Vogt, der ihm die Kirchweih in seiner Ortschaft unterbinde. Kein Vogt aus Münchsteinach habe auf seinem Gut in Roßbach etwas zu gebieten. Er gab auch an, daß er nicht glauben können, daß die Übergriffe in Roßbach auf Geheiß der markgräflichen Regierung vorgenommen worden wären. Er wolle sich eine gerichtliche Klärung vorbehalten "an höherem Orte, welches ich mich viel lieber enthalten und umbgehen wollte." 1580 kam es zum Eklat. Ersamus Kreutlinger, Vogt zu Roßbach beschwerte sich in Ansbach über die Vorgänge am Kirchweihtage. Der Vogt von Münchsteinach, Cuntz Lützinger, habe seinem Amtsknecht und seinen Förster geschickt. Sie hätten "keine Kleinod, Zinn- oder Kugelspiele zugelassen, viel weniger den Kirchweihfrieden auf den Gassen oder Plätzen ausrufen lassen". Als Verstärkung kam nach zwei Stunden der Münchsteinacher Gegenschreiber (Kontrollbeamter) Egidius Hagenbucher mit 80 Personen, lauter Kloster-Untertanen, mit "Spießen, Büchsen und Sturmhauben". Der Amtsknecht klopfte beim Roßbacher Vogt an und als dieser zum Fenster herausschaute, verbot er im Namen seines Vogtes die Kirchweihvorbereitungen. "Als aber die Platz-Jungen die Würffel auf den Platz getragen, und ein Frembder in das Kleinodt mit den Würffeln zween Würff verbracht, und den dritten auch thun wollen, ist der Amts-Knecht hinzugeloffen, dem Jungen die Würffel aus dem Griff genommen, ferners nichts mehr darinn werfen laßen, sundern uf den Platz neben des Closters Unterthanen mit gewehrter Hand, biß die Sunne zur Ruhe gehen wollen, stehen geblieben ...". Es gab noch viele Flüche, Schmährufe, Drohungen und Schläge an diesem und am nächsten Tage. Das junge Volk, das sich vor dem Hofe des Vogtes zusammenfand, wurde geschlagen und vertrieben. Querpfeifer und Geiger wurden gefangen genommen, "Plahn und Butten" (Tanzfläche und Krämerkörbe) wurden mit Spießen durchstochen. Doch der Stiebarische Vogt hielt sich tapfer in seinem Haus und dieses getrauten sich die Klösterlichen nicht mehr zu betreten. In den folgenden Jahren hielt ein reger "Papierkrieg" mit der Regierung in Ansbach an. Münchsteinach bekam den Auftrag, die Roßbacher Kirchweih zu unterbinden und der Ritter Johann Stiebar die Anweisung, die Kirchweih in Roßbach zu unterlassen. Schließlich machte Johann Stiebar seine Drohung war und klagte 1581 vor dem Kaiserlichen Landgericht in Speyer. 37 Zeugen aus den Ortschaften der näheren und weiteren Umgebung Roßbachs wurden vernommen. Dazu hatten sich die Kaiserliche Commission und die Zeugen am 06. Juli 1581 "zu früher Tageszeit umb sechs Uhren in dem Dorf Bauttenbach und daselbsten in Hannß Grötschen Wirths-Behaußung" verabredet. Währenddessen wiederholte sich Jahr um Jahr in Roßbach das gleiche Schauspiel. Viele kamen nur noch, um zu gaffen und um bei den Handgreiflichkeiten zuzusehen. Die Roßbacher Kerwa hatte eine besondere Anziehungskraft erlangt. 1583 wurde vom Roßbacher Vogt ein Barchet (gerauhter Baumwollstoff) ausgehängt. Sofort wurde eingeschritten. Das Tuch wurde gewaltsam abgenommen, gegen die Krämer und Tanzwilligen wurde gewütet, "einem Spielmann seine Geige zertreten, dem Pfeiffer die Pfeiffe ins Maul geschlagen, der Hamel abgeschnitten und vertrieben und die Würffel und Kugel abgenommen". Gegen Ende des 16. Jahrhunderts wird dem Münchsteinacher Vogt der jährliche Einsatz zu viel. Er macht eine Eingabe nach Onolzbach, ihn von der alljährlichen Machtdemonstration und dem daraus entstehendem Gaudium zu entlasten. Er erwähnte in seinem Gesuch auch, daß seine Familie allerlei Demütigungen zu ertragen hätte. Seinem Wunsche wurde jedoch nicht entsprochen. 1592 erwählte man sogar Bischof von Eichstätt zum Schiedsrichter über den verbissen ausgetragenen Streit. Auch der Vorschlag, die Roßbacher Kirchweih von der Kirchweih in Münchsteinach um 8 oder 14 Tage zu trennen, fand kein Gefallen. Über die Entscheidung des Kaiserlichen Landgerichtes in Speyer und über den Schiedsspruch des Eichstätter Bischofs ist nichts weiteres überliefert. Aufgezeichnet ist nur, daß die Regierung in Ansbach die geübte Vorgehensweise beizubehalten verlangte. 1600. Endlich wendet sich das Blatt. Die Markgräfliche Regierung in Onolzbach schrieb dem Klosteramtsverwalter in Münchsteinach: "Lieber Getreuer, wir haben verlesen hören, was Du Uns des bevorstehenden Kirchweyhschutzes zu Roßbach halben gehorsamblich gelangen laßen. Und weil es dann an dem, daß eben zu selbiger Zeit etliche Kirchweyhen an unterschiedlichen Orthen in Deinen anbefohlenen Ambt mit einfallen, deren Du zu Erhaltung Unserer Gerechtigkeit beiwohnen mußt, Alß ist von Uns unsern Vogt zu Neustadt an der Aisch, Sigmunden Berchtolden, gnedigster Befehl geschehn, daß er uf nechstvorstehender Kirchweyh zu gemeldten Roßbach, unseretwegen den Kirchweihschutz ausrufen lassen, und halten, auch sonsten mit Handhabung ander unserer Gerechtsamen dasjenige verrichten soll, was sich eignet und gebühret ... Onolzbach, den 28. August 1600." Die Roßbacher hatten sich durchgesetzt und ihre eigene Kirchweih (nach 22 Jahren Streit) unter dem Schutz der Neustädter Vogtei bekommen! Steter Tropfen höhlt den Stein. Quellen: Staatsarchiv Bamberg C 17 V Nr.4600, Baudenbach VI - "Unsere Ortsteile Hambühl, Roßbach, Mönchsberg, Höfen und Frankenfeld" | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||